Schnellbinder – Spezifikationen

Die REACH-Verordnung (Registration Evaluation Authorisation of Chemicals) ist eine Verordnung, die sich an Hersteller von Chemikalien mit Sitz in der EU, an Importeure von Chemikalien in die EU und alle Unternehmen, die Chemikalien anwenden oder mit ihnen handeln, wendet. Betroffen sind in erster Linie Hersteller und Importeure von chemischen Produkten, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch Unternehmen, die chemische Stoffe im weitesten Sinne einsetzen (die sogenannten nachgeschalteten Anwender).

Die Firma Hermann Fahrbach GmbH ist ein nachgeschalteter Anwender im Sinne der EU-Verordnung, da sie weder ein Hersteller noch ein Importeur oder ein Händler von chemischen Erzeugnissen ist.

Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen müssen entweder ein Sicherheitsdatenblatt oder eine Sicherheitsinformation dem Abnehmer zur Verfügung stellen. In bestimmten Fällen wird das Sicherheitsdatenblatt durch einen Anlage mit einschlägigen Expositionsszenarien ergänzt („erweitertes Sicherheitsdatenblatt“).

Das für die Fahrbach-Schnellbinder verwendete Material enthält keine gefährlichen Substanzen.
Nachweise dazu siehe folgende Datenblätter und Bescheinigungen:

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter folgenden Links:
www.reach-helpdesk
www.reach-info.de

Weitere Informationen, Anfragen und Bestellung bitte per mail, Fax oder Telefon (siehe „Kontakt“)