Nacheichung und Reparatur von Wasserzählern

Der Begriff Nacheichung entfällt Ende 2016, wenn neue Wasserzähler bei der Herstellung nicht mehr amtlich geeicht werden sondern wenn die Eichung durch die Konformitätserklärung ersetzt wird. Bereits in Verkehr gebrachte Zähler (MID-konform oder vor 2017 geeicht) können jedoch in unserer Prüfstelle geeicht werden, so dass die Eichgültigkeitsdauer wieder volle 6 Jahre beträgt.

Hauswasserzähler und Wohnungswasserzähler werden nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer üblicherweise ausgebaut, zerlegt und recycelt. Eine erneute Eichung ist hier nicht lohnend, aber prinzipiell möglich und zulässig.

Für die Eichung eines Wasserzählers bis Q3=10 (Qn 6) werden Gebühren von 21,00 EUR erhoben, dazu kommen noch Kosten für die Abfertigung, Versand etc. Falls ein zur Eichung vorgelegter Zähler bei der Prüfung die Eichfehlergrenzen nicht einhält, so wird er im Verlauf der Eichung justiert und erneut geprüft, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Es kann vorkommen, dass ein Zähler nicht mehr justiert werden kann, in diesem Fall sind die Kosten für den Arbeitsaufwand zu tragen und der Zähler wird ungeeicht zurückgegeben.

Sinnvoll ist die (Nach)-Eichung von Zählern, die noch nicht eingebaut waren (also noch den Stand null haben). Da die Versorgungs-Unternehmen immer einen Vorrat neuer Zähler bevorraten, ist es sinnvoll, die am Jahresende übrig gebliebenen Zähler nachzueichen. Bei Stückzahlen ab 10 Stück verringert sich die Eichgebühr auf 13,00 EUR

Lohnend ist die (Nach)-Eichung bei Großwasserzählern ab Q3=25 (Qn 15). Die Gebühren betragen 29,30 EUR für Zähler der Größe Q3=25 (Qn 15), 66,50 EUR für Zähler über Q3=15 bis Q3=63 (Qn 10 bis Qn 40) und 151,50 EUR für Zähler über Q3=63 (Qn 40) bis Q3=160 (Qn 100). Für größere Zähler werden die Kosten nach Aufwand (166,60 EUR pro Stunde) berechnet. Bei Verbundwasserzählern kommt ein Aufschlag von 95,50 EUR hinzu.

Die Eichgültigkeit von MID-konformen Wasserzählern beträgt ebenfalls 6 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit ist eine Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer durch ein Stichprobenverfahren möglich, bei Bedarf kann der Zähler auch in unserer Prüfstelle neu geeicht werden.

Reparatur (siehe auch “Service“)

Reparaturen an Hauswasserzählern bis Q3=15 (Qn 10) sind im Allgemeinen nicht lohnend, stattdessen werden diese Zähler gegen neue Zähler ausgetauscht. Die Altzähler werden von uns gegen Gutschrift des Materialwerts zurückgenommen.

Für Großwasserzähler, die je nach Größe mehrere hundert EUR kosten, ist eine Überarbeitung und Reparatur durchaus lohnend. Gut erhaltene Zähler werden dabei zerlegt und die beanspruchten Teile ausgetauscht, anschließend werden die Zähler justiert und geeicht.

Weitere Informationen über die Prüfstelle siehe “Kontakt