Kennzeichnung von Wasserzählern

Infos zu MID-Konformität zum downloaden:
Eichfrist, MID-Bezeichnung bei Wasserzählern (.pdf)
Info der Eichbehörde
Konformitätserklärung Fahrbach-Wasserzähler (.pdf)

Auf dem Zifferblatt sind zahlreiche Symbole und Bezeichnungen, die hier im Folgenden erläutert werden.

Für die EICHUNG wesentlich ist der so genannte Hauptstempel, der meist als Plombe mit beidseitiger Prägung oder als gelber Aufkleber ausgeführt ist. Der Hauptstempel bezeichnet die Prüfstelle, die den Zähler geeicht hat und das Eichjahr.

Nach 2016 neu hergestellte Zähler sind durch den jeweiligen Hersteller EU-konform erklärt. Dies entspricht rechtlich der Eichung.

Nach der Messgeräterichtlinie
beginnt die Eichgültigkeitsdauer mit dem Jahr der Inverkehrbringung!
Das bedeutet: Wenn ein Zähler z.B. im Jahr 2018 hergestellt und geeicht wurde (Stempel “18”), aber erst im Januar 2019 an den Kunden ausgeliefert (in Verkehr gebracht) wurde, dann beginnt die Eichgültigkeit erst in 2019, d.h. der Zähler wäre bis Ende 2024 gültig geeicht. Gegenüber den Verbrauchern muss der Messgerätebesitzer ggf. durch Lieferschein nachweisen, dass die Zähler erst im neuen Jahr in Verkehr gebracht wurden.

Es gibt derzeit drei verschiedene Bezeichnungsarten für die Eichung:

Eichung durch Prüfstelle: Nur noch für Zähler, die bereits geeicht oder EU-konform erklärt wurden (Nacheichung):

Bezeichnung der Prüfstelle (hier: WBW14), auf der Rückseite das Jahr der Eichung.
In seltenen Fällen kann ein Zähler auch durch das Eichamt geeicht werden, das Symbol ist dann

EG-Ersteichung durch Prüfstelle: Diese Stempelung gibt es seit 2017 nicht mehr, ist aber auf Messgeräten, die bis 2016 hergestellt wurden, üblich.

EG-Ersteichung durch Prüfstelle D22/314 im Jahr 2016

MID-Konformitätskennzeichnung: Seit 2017 sind neu hergestellte Messgeräte durch den Hersteller MID-konform erklärt.

Konformität nach MID erklärt im Jahr 2024

Weitere Aufschriften auf dem Wasserzähler:

Zählernummer: Jeder Zähler hat eine unverwechselbare Fabriknummer, die meist auf dem Zifferblatt aufgedruckt ist, manchmal auch auf dem Verschlussring eingeprägt. Oft bezeichnen die ersten beiden Ziffern der Zählernummer das Herstellungsjahr. Zusätzlich zur Fabriknummer können die Versorger eigene Werknummern, auch mit Barcode, am Zähler anbringen.

Größe / Nenndurchfluss: Angegeben ist der dauernd zulässige Durchfluss Q3 in m³ pro Stunde.
Wohnungswasserzähler haben Q3 = 2,5 oder 4 m³/h
Hauswasserzähler meist Q3 = 4 m³/h oder 10 m³/h bei größeren Gebäuden
Wasserzähler für große Gebäude haben Q3 = 10, 16 oder selten 25 m³/h
Darüber liegen die Großwasserzähler mit 25, 40, 63, 100, 160, 250, 400, 630 oder 1000 m³/h
Bei bis 2016 hergestellten und geeichten Zählern wude der Dauerdurchfluss “Qnenn” angegeben. “Qn 2,5” bedeutet hier einen Dauerdurchfluss von 2,5 m³/h, was der heutigen Zählergröße Q3 = 4 m³/h entspricht.

R-Wert: Das Verhältnis der Prüfdurchflüsse Q3 (Dauerdurchfluss) zu Q1 (Mindestdurchfluss), wird mit R-Wert bezeichnet. Üblich ist R 40 (bei Zählergröße Q3=4 wird dieser Zähler bei einem Mindestdurchfluss von 4000/40 = 100 l/h geprüft).
Daneben gibt es Zähler mit R 63, R 80 oder R 160. Großzähler und Verbundwasserzähler haben R-Werte von bis zu 6300.

Bei den bis 2016 hergestellten Zählern wurde das Verhältnis der Prüfdurchflüsse als ‘Klasse’ bezeichnet: Klasse A entsprach R 50, Klasse B entsprach R 100 und Klasse C entsprach R 200.

Einbaulage: Wasserzähler müssen in der Lage betrieben werden, die auf dem Zifferblatt angegeben ist, also H für horizontal und V für Vertikal. Die Einbaulage ist zusammen mit R-Wert oder Klasse angegeben, z.B. “R 40 H” oder “B – H”.
Wenn Zähler sowohl in horizontaler als auch vertikaler Einbaulage betrieben werden dürfen, so sind Kombinationen wie “R 80 H / R 40 V” möglich. Fehlt “H” bzw. “V”, so kann das Messgerät in beiden Einbaulagen eingebaut werden.

Baumusterprüfbescheinigung / Zulassung: Bevor ein Zähler geeicht und im Netz eingesetzt werden darf muss die Type einmalig amtlich überprüft und zugelassen werden. Zähler mit Konformitätsbescheinigung besitzen eine Baumusterzulassung in der Form z.B. “DE-14-MI001-PTB005”. Bei geeichten Messgeräten, die vor 2017 hergestellt wurden findet man die Zulassungsnummer auf dem Zifferblatt, z.B.

Herstellungsjahr: Bei MID-konformen Zählern ist das Herstellungsjahr gleich dem Jahr, in dem die Konformitätserklärung abgegeben wurde (rechteckig eingerahmte zweistellige Jahreszahl), bei Zählern vor 2017 ist das Herstellungsjahr auf dem Zifferblatt aufgedruckt.

Hersteller: Der Hersteller ist auf dem Zifferblatt vermerkt, manchmal nur abgekürzt oder als Logo.

Weitere Angaben: Druckfestigkeit und ggf. Druckverlust bei maximalem Durchfluss; Im Deckel ist meist ein Aufkleber angebracht, der das Eichjahr oder das Ende der Eichgültigkeitsdauer angibt.

Herstellerunabhängige Identifikationsnummer: Jeder Wasserzähler besitzt eine einzigartige Nummer nach DIN 43863, die auf dem Zähler aufgedruckt ist. Häufig werden als verkürzte Zählernummer nur die letzten 6 oder 8 Stellen dieser Nummer auf dem Zähler angegeben. Bei den Wasserzählern von Fahrbach GmbH kann die herstellerunabhängige Identifikationsnummer aus der Zählernummer folgendermaßen hergeleitet werden:
1. Stelle:  “8”  (= “Wasserzähler”)
2.-4. Stelle: “FAH”  (= “Fahrbach”)
5.-6. Stelle: “01” bis “99” für kundenspezifische Zählernummern, sonst (Lagerware) “00”
7.-8. Stelle: “00” bis “99” für kundenspezifische Zählernummern, sonst (Lagerware) Jahreszahl z.B. “24”
9.-14. Stelle: Laufende 6-stellige Zählernummer.
Die komplette Zählernummer eines Fahrbach-Zählers aus 2024 lautet also z.B.  “8 FAH 00 24 123456”,
Zähler mit kundenspezifischen Nummernkreisen können z.B. die Nummer “8 FAH 13 12345678” tragen.

Kundenspezifische Aufschriften: Wenn Sie das Logo Ihres Versorgungsunternehmens, bestimmte Nummernkreise oder zusätzliche Aufkleber z.B. mit Barcodes wünschen, sprechen Sie uns bitte an.