Eichung von Wasserzählern

Eichgültigkeitsdauer

Die Eichgültigkeitsdauer von Kaltwasserzählern beträgt 6 Jahre.

Nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer gilt der Wasserzähler als nicht mehr geeicht,
eine Verwendung im geschäftlichen Verkehr ist dann ordnungswidrig.

Die Zeit beginnt mit Ablauf des Jahrs, in dem das Messgerät in Verkehr gebracht wurde.
Ein Wasserzähler, der z.B. 2018 in Verkehr gebracht wurde ist also ab dem 1.1.2019 sechs Jahre lang gültig geeicht (also bis Ende 2024).

Bisher war das Eichjahr (Abdruck auf der Plombe) entscheidend, seit 2015 beginnt die Eichgültigkeitsdauer jedoch erst mit der Inverkehrbringung, d.h. mit dem Zeitpunkt an dem der Zähler das Herstellerwerk verlässt. In der Regel sind Eichjahr und das Jahr der Inverkehrbringung identisch. Falls Herstelljahr und Jahr der Inverkehrbringung voneinander abweichen muss der Messgeräteverwender den Zeitpunkt der Inverkehrbringung anderweitig nachweisen (z.B. durch den Lieferschein des Herstellers).

Seit 2017  : Die vom Hersteller ausgestellte Konformitätserklärung entspricht der bisherigen Eichung durch eine Prüfstelle. Bei Messgeräten mit MID-Konformitätserklärung ist das Herstellungsjahr auf dem Zifferblatt abgedruckt (Zahl im Rechteck mit vorangestelltem „M“.
Auch hier beginnt die Eichgültigkeitsdauer erst mit dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens (s.o.)
– Neue Bezeichnung bei Wasserzählern (.pdf)
– MID-Info (.pdf)

Bei Beschädigung der Plombe oder Veränderungen des Messgeräts erlischt die Eichung.

Ein geeichter oder konformer Wasserzähler kann jederzeit durch eine Prüfstelle neu geeicht werden, die Eichfrist von 6 Jahren beginnt dann neu. Bei Großwasserzähler in gutem Zustand kann dies eine preisgünstige Maßnahme sein.

Für einzelne Hauswasserzähler (z.B. als wohnungswasserzähler in Mehrfamilienhäusern) ist eine Nacheichung nicht wirtschaftlich, die Eichgebühren für kleine Stückzahlen sind relativ hoch, die Versandkosten sind zu beachten und möglicherweise halten die gebrauchten Zähler die Eichfehlergrenzen nicht ein und müssen nachjustiert oder ersetzt werden. Wir empfehlen hier die Anschaffung neuer Zähler.

Für Warmwasserzähler und Wärmezähler beträgt die Eichfrist ebenfalls 6 Jahre.

Eine Verlängerung der Eichfrist um 3 oder 6 Jahre ist möglich, wenn der Versorger durch ein Stichprobenverfahren nachweist, dass eine Serie von Zählern auch nach Ablauf der regulären Eichgültigkeitsdauer noch richtig zeigt. In diesen Fällen kann ein Messgerät dann auch 9 oder ggf. 12 Jahre eingebaut sein. Der Messgerätebesitzer (Versorgungsunternehmen) muss dem Verbraucher auf Anfrage nachweisen, dass der Zähler auch nach Ablauf der sechs Jahre noch gültig geeicht ist. Näheres siehe „Stichprobenverfahren

Ablauf der Eichung, Eichfehlergrenzen

Bei der Eichung wird geprüft, ob ein Messgerät den Zulassungsvorschriften entspricht.
Anschließend werden die Messabweichungen bei drei Durchflüssen ermittelt. Z.B. wird ein üblicher Hauswasserzähler mit Durchflüssen von 4000 Liter/h; 160 Liter/h und 100 Liter/h geprüft.

Die Messabweichung bei der Eichung darf dann nicht mehr als 2% betragen (bei 100 Liter/h: 5%).
Es dürfen nicht alle drei Messabweichungen die Hälfte der Eichfehlergrenzen in die selbe Richtung überschreiten

Hat der Zähler die Prüfung bestanden, so wird der sog. Hauptstempel angebracht (Plombe oder Aufkleber), auf dem das Kennzeichen der Prüfstelle und das Jahr der Eichung abgebildet sind. (Siehe ‚Kennzeichnung‘)

Für die Eichung stehen uns ca. 20 Gebrauchsnormale (Gefäße) von 10 Liter bis 10.000 Liter zur Verfügung, die regelmäßig mit nächst höheren Normalen der Eichämter geprüft werden.

Eichung von Messgeräten als Dienstleistung

Wir können Zähler von 1,5 m³/h bis 1200 m³/h (DN300) prüfen und eichen.

Wasserzähler von Q3=2,5 m³/h bis Q3=1000 m³/h können in unserer Prüfstelle geeicht oder nachgeeicht werden, sowohl mechanische Zähler (Flügelrad, Woltmannzähler, Magnetisch-induktive Messgeräte etc.)

Wir führen als Dienstleistung auch Eichungen an fremden Zählern durch. Für Neuzähler führen wir für Partnerfirmen Einzelprüfungen durch, auf Grund der eine Konformitätserklärung abgeben werden kann.  (Modul F).

Wir können auf unseren 7 Prüfständen für Hauswasserzähler maximal 120 Zähler gleichzeitig prüfen, außerdem besitzen wir 6 Einzelprüfstände für Zählergrößen von 1,5 m³/h bis 1200 m³/h. Die Messwerte der Serienprüfungen werden mit PC erfasst, ausgewertet und archiviert. Bei Bedarf und bei Anforderung durch den Kunden können wir so die Eichwerte in Tabellenform darstellen und statistisch auswerten.

Kosten für Eichungen:
(Quelle: Gebührenverzeichnis ab 1.1.2021 (Anhang II) der Bundesrat-Drucksache 51/19
Stand: 15.6.2022)

  • Kaltwasserzähler bis Q3=10 (Qn 6 m³/h): 21,00 EUR
    (bei Eichung von 10 bis 99 Stück: je 13,00 EUR; über 100 Stück: je 9,90 EUR)
  • Kaltwasserzähler über Q3=10 (Qn 6 m³/h) bis Q3=16 (Qn 10 m³/h): 29,30 EUR
    (bei Eichung von 10 bis 99 Stück: je 17,60 EUR; über 100 Stück: je 13,90 EUR)
  • Kaltwasserzähler über Q3=16 (Qn 10 m³/h) bis Q3=63 (Qn 50 m³/h): 66,50 EUR
  • Kaltwasserzähler über Q3=63 (Qn 50 m³/h) bis Q3=160 (Qn 100 m³/h): 151,50 EUR
  • Verbundwasserzähler: wie oben plus zusätzlich 95,50 EUR
  • Großwasserzähler über Q3=100 m³/h: nach Aufwand (Stundensatz 166,60 EUR)

Zu diesen amtlichen Gebühren kommen noch Abfertigungskosten (z.B. Rückversand) hinzu.